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Bei der Klinischen Psychologie handelt es sich um ein Teilgebiet der Psychologie. Gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit (2013) umfasst sie
[...]die Untersuchung, Beratung und Behandlung von einzelnen Menschen, Paaren, Familien und Gruppen in Hinblick auf psychische aber auch soziale und körperliche Beeinträchtigungen und Störungen. Insbesondere beschäftigt sie sich mit psychischen Störungen, körperlichen Störungen, bei denen psychische Einflüsse eine Rolle spielen, psychischen Extremsituationen, psychischen Folgen akuter Belastungen sowie Entwicklungskrisen und psychischen Krisen. (S. 7 )
Zu den drei großen Aufgabenbereichen der Klinischen Psychologie zählen die Diagnostik, die Behandlung als auch die Beratung.
von Menschen, die unter einer körperlichen Erkrankung, bei der psychische Faktoren eine Rolle spielen, oder unter psychischen Störungen leiden(Bundesministerium für Gesundheit, 2013, S. 8).
Quelle(n):
„Der Beruf der klinischen Psychologin und des klinischen Psychologen ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf und seit 1991 im Psychologengesetz geschützt. Hier sind Ausbildung, Berufspflichten und Rechte der klinischen Psychologen und klinischen Psychologinnen verbindlich festgesetzt" (Bundesministerium für Gesundheit, 2013, S. 10).
Klinische PsychologInnen haben nach Abschluss eines universitären Psychologiestudiums eine zweijährige postgraduale theoretische und praktische Ausbildung (begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung) absolviert. Zumeist weisen sie noch weitere Spezialisierungen, Zertifizierungen als auch Zusatzausbildungen vor.
Gesetzlich geregelte Tätigkeitsbereiche:
Quelle(n):
Bei der Gesundheitspsychologie handelt es sich um ein Teilgebiet der Psychologie. Zu den Hauptaufgaben von GesundheitpsychologInnen zählen gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (2006):
Quelle(n):
Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zum Thema Gesundheitspsychologie
„Der Beruf der Gesundheitspsychologin und des Gesunheitspsychologen ist ein freier Gesundheits- und Heilberuf und seit 1991 durch das ‚Psychologengesetz‘ geschützt. Hier sind Ausbildung, Berufspflichten und Rechte dieser Berufsgruppe verbindlich festgelegt“ (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, 2006, S. 10).
GesundheitspsychologInnen haben nach Abschluss eines universitären Psychologiestudiums eine gesundheitspsychologische Fachausbildung absolviert.
Quelle(n):
Link zur Broschüre des Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Helfen kann Ihnen eine Gesundheitspsychologin / ein Gesundheitspsychologe, wenn
Quelle(n):
Die Unterscheidung zwischen PsychiaterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ist für viele Menschen schwierig. Allerdings unterscheiden sich diese Berufsgruppen deutlich voneinander:
Bei PsychiaterInnen handelt es sich um FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin - d.h. sie verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Facharztausbildung. Die Behandlung von psychischen Erkrankungen erfolgt vorwiegend medikamentös.
PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Psychologiestudium, was sie in vielerlei Hinsicht zu Experten auf dem Gebiet der menschlichen Psyche macht. Da PsychologInnen keine Medikamente verschreiben, arbeiten sie häufig mit PsychiaterInnen zusammen. PsychologInnen verfügen zumeist über absolvierte Zusatzausbildungen, wie jene zum Klinischen Psychologen/zur Klinischen Psychologin oder zum Gesundheitpsychologen/zur -psychologin.
PsychotherapeutInnen absolvierten eine Psychotherapieausbildung. Diese gliedert sich in zwei Teile: das psychotherapeutische Propädeutikum (allgemeine Voraussetzung und Grundlage) und das psychotherapeutische Fachspezifikum. Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolviert werden, wenn ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an Höheren Schulen abgeschlossen wurde. In Österreich benötigen PsychotherapeutInnen daher nicht zwingend ein abgeschlossenes Psychologie- oder Medizinstudium. PsychotherapeutInnen dürfen keine Medikamente verschreiben.
Jede der drei Berufsgruppen ist im Sinne der psychischen Gesundheit von Bedeutung. Sollten Sie aufgrund von Sorgen als auch psychischen Unwohlseins Unterstützung benötigen, so sind Sie bei diesen Berufsgruppen in fachkundigen Händen. Am Ende liegt es an Ihnen, bei wem Sie sich am besten aufgehoben und verstanden fühlen.
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Ja, der Zugang zur Praxis ist barrierefrei. Die Praxisräumlichkeiten sind ebenerdig.
Ja, es stehen direkt vor der Praxis Parkplätze kostenlos zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular auf der Homepage stellen. Hierbei entstehen für Sie keine Kosten.
Ja, Sie können gerne im Wartebereich der Praxis Platz nehmen.
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Die psychologische Behandlung (Therapie) als auch Beratung wird finanziell nicht durch die Krankenkassen unterstützt und muss aus diesem Grunde privat bezahlt werden. Wenn Sie über Zusatzversicherungen verfügen informieren Sie sich bitte bei ihrer Versicherung – in einigen Fällen werden die anfallenden Kosten ersetzt. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 und § 6 Abs. 1 Z 27 des UstG ist die Leistung steuerfrei.
Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Aus Erfahrung rate ich Ihnen nicht abzuwarten bis Ihr Leidensdruck nur noch schwer zu ertragen ist. Bei einer frühzeitigen Behandlung (Therapie) sparen Sie nicht nur Geld sondern sie bietet Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Probleme kleiner zu halten.
In der Regel gilt, dass je früher Sie eine Behandlung (Therapie) / Beratung beginnen, desto besser. Grund dafür ist, dass sich unbehandelte psychische Beschwerden tendenziell verschlimmern. Je früher Sie beginnen, desto schneller kann eine Verbesserung des Zustandsbildes erreicht werden.
Natürlich können einerseits Medikamente und/oder Selbsthilfebücher eine gewisse Entlastung bedeuten. Andererseits ändert sich aber nichts an den generellen "krank machenden" Faktoren (z.B. Stressfaktoren, belastende Denkstrukturen). Folglich besteht ein gewisses Risiko, dass Sie Ihre Belastung(en) lediglich besser "ertragen". Das tatsächliche Problem kann sich unter Umständen sogar noch verstärken.
Nein, auf keinen Fall. Die Behandlung (Therapie) ist eine Ergänzung zur medikamentösen Therapie. Mit der Zeit kann sie die Medikamente überflüssig machen. Ein regelmäßiger Kontakt zum/zur behandelnden PsychiaterIn ist weiterhin wichtig.
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Natürlich nicht. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit weitere Termine zu vereinbaren. Die Frequenz der Termine (wöchentlich, 14-tägig, etc.) ist frei wählbar. Termine können auch nach Bedarf vereinbart werden.
Ja. Sie sind nicht an die Urlaubsregelungen der Praxis Wedam-Leeb gebunden. Bitte rechtzeitig Bescheid geben.
Termine können Sie via Telefonat, SMS, Kontaktformular auf der Homepage oder E-Mail absagen.Das Erstgespräch ist unverbindlich, d.h. es fallen keine Kosten bei einer Terminabsage an. Wenn Sie vereinbarte Folgesitzungen nicht in Anspruch genommen haben, schulden Sie der Praxis ein Ausfallhonorar. Dies gilt nur dann, wenn Sie erst innerhalb von 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin absagen.
Sie können Ihre Fragen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular stellen.