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Die Unterscheidung zwischen PsychiaterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ist für viele Menschen schwierig. Allerdings unterscheiden sich diese Berufsgruppen deutlich voneinander:
Bei PsychiaterInnen handelt es sich um FachärztInnen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin - d.h. sie verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium und einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Facharztausbildung. Die Behandlung von psychischen Erkrankungen erfolgt vorwiegend medikamentös.
PsychologInnen verfügen über ein abgeschlossenes Psychologiestudium, was sie in vielerlei Hinsicht zu Experten auf dem Gebiet der menschlichen Psyche macht. Da PsychologInnen keine Medikamente verschreiben, arbeiten sie häufig mit PsychiaterInnen zusammen. PsychologInnen verfügen zumeist über absolvierte Zusatzausbildungen, wie jene zum Klinischen Psychologen/zur Klinischen Psychologin oder zum Gesundheitpsychologen/zur -psychologin.
PsychotherapeutInnen absolvierten eine Psychotherapieausbildung. Diese gliedert sich in zwei Teile: das psychotherapeutische Propädeutikum (allgemeine Voraussetzung und Grundlage) und das psychotherapeutische Fachspezifikum. Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolviert werden, wenn ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an Höheren Schulen abgeschlossen wurde. In Österreich benötigen PsychotherapeutInnen daher nicht zwingend ein abgeschlossenes Psychologie- oder Medizinstudium. PsychotherapeutInnen dürfen keine Medikamente verschreiben.
Jede der drei Berufsgruppen ist im Sinne der psychischen Gesundheit von Bedeutung. Sollten Sie aufgrund von Sorgen als auch psychischen Unwohlseins Unterstützung benötigen, so sind Sie bei diesen Berufsgruppen in fachkundigen Händen. Am Ende liegt es an Ihnen, bei wem Sie sich am besten aufgehoben und verstanden fühlen.
Ja, der Zugang zur Praxis ist barrierefrei. Die Praxisräumlichkeiten sind ebenerdig.
Ja, es stehen direkt vor der Praxis Parkplätze kostenlos zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular auf der Homepage stellen. Hierbei entstehen für Sie keine Kosten.
Ja, Sie können gerne im Wartebereich der Praxis Platz nehmen.
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Die klinisch-psychologische Behandlung / Therapie wurde am 01.01.2024 ins allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufgenommen.
Wenn Sie eine klinisch-psychologische Behandlung / Therapie in Anspruch nehmen, können Sie einen Kostenzuschuss von ihrer Krankenkasse (BVAEB, SVS, ÖGK) erhalten, indem Sie ihre Honorarnote vorlegen (gemäß § 135 Abs. 1 Z. 2a § 2b ASVG). Für weitere Informationen bitten wir Sie, sich an ihren Krankenversicherungsträger zu wenden.
Falls Sie eine private Zusatzversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, sich bei ihrer Versicherung zu informieren. Für eine Kostenübernahme durch ihre private Versicherung ist es möglich, nach Absprache mit uns, vorab einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 und § 6 Abs. 1 Z 27 des UstG ist die Leistung steuerfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Supervision und Coaching von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Nähere Informationen zum Kostenzusschuss:
Information zu Kostenzuschuss.pdf
Formular für die ärztliche Bestätigung.pdf
Antragsformular Kostenszuschuss ab der 11 Stunde.pdf
Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Psychologengesetz 2013 § 37. (1) und § 37. (2)). Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn dadurch in einer Notlage ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.
Im Übrigen unterliegen Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen einer gesetzlich verankerten Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Gemäß § 35 des Psychologengesetz 2013 sind Dokumentationen für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
Aus Erfahrung rate ich Ihnen nicht abzuwarten bis Ihr Leidensdruck nur noch schwer zu ertragen ist. Bei einer frühzeitigen Behandlung (Therapie) sparen Sie nicht nur Geld sondern sie bietet Ihnen auch die Möglichkeit Ihre Probleme kleiner zu halten.
In der Regel gilt, dass je früher Sie eine Behandlung (Therapie) / Beratung beginnen, desto besser. Grund dafür ist, dass sich unbehandelte psychische Beschwerden tendenziell verschlimmern. Je früher Sie beginnen, desto schneller kann eine Verbesserung des Zustandsbildes erreicht werden.
Natürlich können einerseits Medikamente und/oder Selbsthilfebücher eine gewisse Entlastung bedeuten. Andererseits ändert sich aber nichts an den generellen "krank machenden" Faktoren (z.B. Stressfaktoren, belastende Denkstrukturen). Folglich besteht ein gewisses Risiko, dass Sie Ihre Belastung(en) lediglich besser "ertragen". Das tatsächliche Problem kann sich unter Umständen sogar noch verstärken.
Nein, auf keinen Fall. Die psychologische Behandlung (Therapie) ist eine Ergänzung zur medikamentösen Therapie. Mit der Zeit kann sie die Medikamente überflüssig machen. Ein regelmäßiger Kontakt zum/zur behandelnden PsychiaterIn ist weiterhin wichtig.
Sie dürfen außerhalb der psychologischen Behandlung (Therapie) / Beratung mitarbeiten. Denn Sie können nur eine Verbesserung ihres Leidens / ihrer Problematik(en) erfahren, wenn Sie innerhalb und außerhalb der einzelnen Sitzungen mitarbeiten (zum Beispiel in Form von Aufzeichnungen, eigenen Überlegungen und Aktivitäten). Dazu ist es notwendig, dass man sich außerhalb der Sitzungen dafür Zeit einräumt.
Es ist notwendig, auch konflikthaltiges und schmerzliches Erleben in der Sitzung zum Thema zu machen, sodass sich in Phasen der psychologischen Behandlung / psychologischen Therapie ihr Befinden auch verschlechtern kann. Somit kann es im Laufe einer psychologischen Behandlung / Therapie phasenweise zu einer Symptomverschlechterung bzw. einer Symptomverschiebung kommen. Nach Möglichkeit kann sich die psychologische Behandlung / psychologische Therapie positiv auf die Lebensqualität auswirken. Zudem können sich partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen verändern/verbessern/verschlechtern. Unerwünschte Wirkungen oder keine Veränderung im Behandlungs- / Therapieprozess sollten immer angesprochen werden.
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Natürlich nicht. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit weitere Termine zu vereinbaren. Die Frequenz der Termine (wöchentlich, 14-tägig, etc.) ist frei wählbar. Termine können auch nach Bedarf vereinbart werden.
Ja. Sie sind nicht an die Urlaubsregelungen der Praxis Wedam-Leeb gebunden. Bitte rechtzeitig Bescheid geben.
Termine können Sie via Telefonat, SMS, Kontaktformular auf der Homepage oder E-Mail absagen.Das Erstgespräch ist unverbindlich, d.h. es fallen keine Kosten bei einer Terminabsage an. Wenn Sie vereinbarte Folgesitzungen nicht in Anspruch genommen haben, schulden Sie der Praxis ein Ausfallhonorar. Eine kostenlose Terminverschiebung ist drei Werktage (Mo - Fr) vor einem vereinbarten Termin möglich.
Bei einer vorzeitigen Beendigung einer laufenden psychologischen Behandlung (Therapie) / Beratung durch PatientInnen/KlientInnen sollte noch mindestens eine Sitzung stattfinden, damit die Gründe, die zum Abbruch geführt haben, besprochen, offengelegt und überdacht werden können.
Die psychologische Behandlung (Therapie) / Beratung gilt auch als abgebrochen/beendet, wenn zwei vereinbarte Termine hintereinander unentschuldigt nicht wahrgenommen werden oder über einen Zeitraum von einem Monat kein neuer Termin mehr vereinbart wurde/stattgefunden hat.
Sie können Ihre Fragen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular stellen.